Klinik Hohe Mark Adventskalender: 7. Dezember 2020

Ein Grundrecht auf Hoffnung

 

Die Corona‐Pandemie hat uns alle heftig erwischt. Die vertraute Sicherheit, die gewohnten Abläufe
und Rhythmen, unsere Freizeitgestaltung: alles ist plötzlich nicht mehr so, wie es war. In diese Krise
hinein hat Papst Franziskus eine eindrucksvolle Osterpredigt gehalten. Er formulierte so: „Heute
Nacht erlangen wir ein Grundrecht, das uns nicht genommen werden wird: das Recht auf Hoffnung.
Es ist eine neue, lebendige Hoffnung, die von Gott kommt. Sie ist nicht bloßer Optimismus, sie ist
nicht ein Schulterklopfen oder eine freundliche Ermutigung, mit einem flüchtigen Lächeln. Nein. Sie
ist eine Gabe des Himmels, die wir uns nicht selbst besorgen konnten.“
Ein Grundrecht auf Hoffnung‐ ist das nicht großartig? Ein Grundrecht ist und bleibt, es vergeht nicht.
Ein Grundrecht ist grundlegend, begründend, eine Lebensgrundlage, die nicht in Frage zu stellen ist.
Auch nicht durch Corona. Die Hoffnung, die dahintersteht, ist konkret und begründbar. Ein Geschenk,
das für uns bereit steht. Ein wirkliches Weihnachtsgeschenk.

Dr. Dietmar Seehuber

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