Entlassmanagement

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 a SGB V:

Nachdem die Krankenhausbehandlung abgeschlossen ist, werden die Patienten aus dem Krankenhaus entlassen und benötigen in dieser Phase noch eine weitere Unterstützung, damit das Behandlungsergebnis gesichert ist. Zu der benötigten Unterstützung gehört zum Beispiel die psycho-soziale, die medizinische oder auch die pflegerische Anschlussversorgung, Dies kann sowohl ambulant als auch in teil- oder stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. 

Entlassmanagement der Klinik Hohe Mark

Das Entlassmanagement der Klinik Hohe Mark ist ein Beratungsangebot für Patientinnen und Patienten sowie für ihre Angehörigen.

 

Wir beraten und informieren Sie:

 

  • bei der Entlassungsplanung: Vermittlung in Einrichtungen der psychosozialen Versorgung, der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, ins Suchthilfenetz, in Pflegeheime, an Pflegedienste, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen u.a.)

  • über Sozialleistungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse, der Pflegekasse und des Sozialhilfeträgers)

  • bei Behinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis, Beratungsstellen)

  • zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzlicher Betreuung

  • in persönlichen Angelegenheiten und zur Stärkung der sozialen Kompetenz

  • in sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung (z.B. Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit)

Beratungskontakt

Für Anliegen und Fragen zum Entlassmanagement ist das Team des Sozialdienstes der Klinik Hohe Mark gerne für Sie da.

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