Wahlleistungen:

Privat- und zusatzversicherte Patienten sowie Selbstzahler

Wahlleistungen

Unabhängig davon wie Sie versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, etwa die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die zusätzlichen Kosten für diese Wahlleistungen allerdings selbst tragen, sofern Sie nicht eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn die Kosten nicht vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung klären Sie daher am besten vor Ihrem stationären Aufenthalt. Beachten Sie bitte, dass bei Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen alle an der Behandlung beteiligten, liquidationsberechtigten Ärzte (z.B. externer Internist oder Radiologe), ihre ärztlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

Beabsichtigen Sie eine Wahlleistung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Aufnahme, oder an die Chefarztsekretariate (s. Spalte rechts), die Sie gerne beraten.

 

Chefarzt Prof. Dr. Markus Steffens

Telefon: 06171 204-3010
Fax: 06171 204-8300
chefarztsekretariate(at)hohemark.de

Chefarzt Dr. med. Martin Grabe

Telefon: 06171 204-3050
Fax: 06171 204-8310
Chefarztsekretariat

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