Klinik Hohe Mark: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband kritisiert BGH-Urteil

Berlin am 31. März 2016: Pressemitteilung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt Defizitausgleich für öffentliche Kliniken für rechtens, schweigt aber zur Benachteiligung anderer Träger.

"Der eigentliche Skandal liegt darin, dass Kliniken in nicht-öffentlicher Trägerschaft im Falle von Betriebskostendefiziten nicht mit einem Ausgleich aus öffentlichen Haushaltsmitteln ihrer Kommunen und Kreise rechnen können."
So kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch, die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken gegen den Landkreis Calw angestrengten Verfahren wegen wettbewerbswidriger Subventionen zugunsten des defizitären Kreiskrankenhauses. Mehr >>>

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) vertritt als selbständiger Fachverband der Diakonie Deutschland mit den ihm angeschlossenen rund 200 Krankenhäusern, Fachkliniken, Rehabilitationseinrichtungen und weiteren Gesundheitseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft jedes zehnte deutsche Krankenhaus. Etwa 95.000 Beschäftigte versorgen im Jahr mehr als 1,8 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 2,5 Mio. stationär. Die evangelischen Krankenhäuser er-wirtschaften einen Umsatz von über 7 Mrd. € im Jahr.

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